Die im Mai 2018 eingeführte Datenschutz-Grundverordnung oder kurz DSGVO hat schon den einen oder anderen die Stirn in Falten gelegt. Prinzipiell wird der Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten geregelt. Eine Auflage die Webseitenbetreiber seitdem erfüllen müssen ist der sogenannte „Cookie Consent“, also die explizite Zustimmung zu Browser-Cookies. Ich freue mich zu diesem Thema einen Experten zu interviewen zu dürfen.
Der Marketingexperte Jürgen Zöllner vom Berliner Digitalbüro über Cookies und Content-Lösungen für Unternehmen. Ein Schwerpunkt seiner Agentur ist die technische Beratung zum Cookie-Consent.
aboutlabs: Viele Menschen sind zunehmend genervt von den allgegenwärtigen Cookie-Hinweisen. Benötige ich als Website-Betreiber denn unbedingt einen Cookie-Consent- Banner?
Jürgen Zöllner: In den meisten Fällen ja. Nämlich immer dann, wenn Sie Tracking-Skripte einsetzen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie Google Analytics nutzen, um die Besuche Ihrer Website zu analysieren. Oder wenn Sie mit dem Google Ads Conversion Tracking die Erfolge Ihrer Werbeanzeigen messen.
In all diesen Fällen müssen Sie eine explizite Zustimmung von den Website-Besuchern einholen, bevor Sie diese Tracking-Skripte aktivieren und Cookies setzen. Üblich ist es aktuell (Stand: September 2020), die Trackings in Kategorien zusammenzufassen (z.B. Marketing, Statistiken und Komfort). Die Website-Besucher können dann den Cookies dieser Kategorien zustimmen oder sie ablehnen. Ein bloßer Cookie-Hinweis (ohne Möglichkeit zum Ablehnen) ist hingegen nicht ausreichend.
Einzig Ausnahme bilden die technisch absolut notwendigen Cookies, z.B. für den Warenkorb oder um die Sprachauswahl zu speichern. Solche Cookies dürfen auch weiterhin ohne Zustimmung gesetzt werden. Und in diesem Fall ist nach der Ansicht einiger Rechtsanwälte auch kein Cookie-Banner nötig.
Wichtig noch: Informieren Sie Ihre Website-Besucher sowohl im Cookie-Banner als auch auf Ihrer Datenschutzseite über die gesetzten Cookies, deren Absender, Zweck und Laufzeit. Sorgen Sie zudem dafür, dass auf der Datenschutzseite – und idealerweise auch im Fußbereich einer jeden Seite – die individuellen Cookie-Einstellungen jederzeit angepasst werden können. Weiterhin gilt: Konsultieren Sie im Zweifel stets einen Rechtsanwalt. Denn eine Online-Marketing-Agentur (und damit auch das Berliner Digitalbüro) darf grundsätzlich keine rechtliche Beratung bieten.
Bezieht sich die Pflicht zur Einholung einer Zustimmung nur auf Tracking-Skripte, die Cookies setzen?
Nein, entgegen der weit verbreiteten Annahme, wäre dies zu kurz gegriffen. Man spricht nur der Vereinfachung wegen von Cookies. De facto geht es aber um sämtliche Tracking-Skripte, Tags und Tracking-Methoden, die auf der Website eingesetzt werden, z.B. auch das sogenannte Fingerprint-Tracking (hierbei werden verschiedenste Merkmal wie das Betriebssystem, der verwendete Browser, installierte Schriften, die Bildschirmauflösung etc. verwendet, um ein möglichst eindeutiges Profil des Besuchers zu erzeugen und meist als Bild abzuspeichern).
Wie hoch ist die Zustimmungsrate zu Marketing- und Statistik-Cookies?
Mit einem gut gestalteten und ideal platzieren Cookie-Consent-Banner ist meist eine Zustimmungsrate zwischen 70 und 85 % machbar.
Welche Cookie-Cosent-Lösungen haben sich bewährt? Was können Sie empfehlen?
Im Markt gibt es mittlerweile eine Vielzahl an durchaus ausgereiften Cookie-Consent-Lösungen. Welche dabei am besten passt, hängt vom jeweiligen Unternehmen und dem eingesetzten Redaktionssystem ab. Für kleinere Websites auf Basis von WordPress hat sich beispielsweise das überaus preiswerte Plug-In von Borlabs bewährt. Für anspruchsvollere Websites und Shops haben wir sehr gute Erfahrungen mit OneTrust gemacht. Der Vorteil hierbei: Diese Lösung funktioniert mit allen Redaktionssystemen, denn sie kann über den kostenlosen Google Tag Manager eingebunden werden. Ein kleiner Insider-Tipp: OneTrust gibt es für kleinere Websites auch als kostenlose Version: https://www.onetrust.com/free-edition/
Was kostet die Implementierung einer Cookie-Consent-Lösung durch eine Agentur?
Das hängt stark vom Aufwand ab und lässt sich deshalb bedauerlicherweise nicht pauschal beantworten. Für technisch anspruchsvollere Website beträgt die Spannweite 1.800 € bis rund 10.000 €. Für kleinere Websites kann es aber auch schon für rund 1.000 € machbar sein.